Neue Coronaschutzverordnung ab dem 03.04.2022: Was gilt für den Sport?
<p>Mit der Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.</p>
<p><strong>Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.<br /> Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.</strong></p>
<p>Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter:</p>
<p><em>Landessportbund NRW - gültig ab 03.04.2022</em></p>
<p>Landessportbund NRW </p>
<p>Die Coronaschutzverordnung NRW</p>
